Versicherungsvergleich aus über 40 Versicherungsgesellschaften in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung. In Deutschland sind über 7 millionen Menschen privat versichert. Hier können Sie bequem einen Krankenversicherung auswählen und Online mit anderen vergleichen. Wählen Sie die optimale pkv oder auch gkv aus, achten Sie sehr auf Konditionen und Leistungen, das zählt heutzutage mehr als die Kosten für die Versicherung.

PKV – Private Krankenversicherung Beiträge versus GKV

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet die Möglichkeit für Versicherte die eingezahlten Beiträge zurück zu erstatten. Seit dem 1.Januar 2009 bieten diese Möglichkeit auch einige gesetzliche Krankenversicherung.
Bei den privaten Krankenkassen ist die Höhe der Rückerstattung unterschiedlich, deshalb müssen die Versicherten eine gute Auswahl der privaten Krankasse wählen. Hier sollte man eine gute Entscheidung treffen, da die Versicherungen unterschiedliche Leistungen anbieten. Daher sollte nicht nur die Höhe der Beitragsrückerstattung im Fokus liegen, sondern auch die Leistungen in Betracht ziehen.




GKV Beiträge

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen seit dem 1. Januar 2009 knapp 51 Millionen Mitglieder in Deutschland den staatlich festgelegten Beitragssatz. Egal in welcher Krankenversicherung man versichert ist, es gilt für alle der staatlich festgelegte Beitragssatz.

Gesundheitsfond

Der Gesundheitsfond soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen neu regeln. In den Gesundheitsfond fließen die Beiträge der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und Steuergelder. Man kann sich den Gesundheitsfond als zentrale Geldsammelstelle vorstellen, wo alle Krankenversicherung seit dem 1.Januar 2009 die Beiträge der Versicherten weiterleiten. Alle Krankenversicherung erhalten aus dem Gesundheitsfond einen festgelegten Beitrag für jeden Versicherten. Dieser wird aus bestimmten Kriterien wie z. B. Krankheiten, Alter und dem Geschlecht. Sollten die Mittel aus dem Gesundheitsfond den gesetzlichen Krankenkassen nicht ausreichen, so dürfen die gesetzlichen Krankenversicherungen einen Zusatzbeitrag an Ihre Mitglieder erheben.
Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherungen wird von der Bundesregierung bestimmt. Die Sachverständigen der Regierung bestimmen in einem sogenannten Schätzerkreis die Höhe des Beitragssatz. Der Schätzerkreis besteht aus Vertretern des Gesundheitsministeriums (BMG), des Bundesversicherungsamtes (BVA) und des GKV-Spitzenverbandes. Jedoch konnten sich die Sachverständigen der Regierung nicht einigen, so beschlossen die BMG und BVA am 5.Oktober 2008 den Beitragssatz auf 15,5% festzulegen. Der Beschluss wurde vom Bundeskabinett am 7.Oktober 2008 bewilligt.




GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)

Im April 2007 verabschiedete die Bundesregierung ein Gesetz das den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen auf vielfältige Weise ermöglicht. Und zwar z. B. über die Leistungen, die Rückerstattung der Beiträge und dem Service der einzelnen Krankenkassen. Einige Tarife werden den Krankenversicherungen als Pflichtangebot auferlegt. Hierzu zählen Angebote wie zur Integrierten Versorgung, zum Modellverfahren, Disease-Management-Programme, die hausarztzentrierte Versorgung sowie besondere ambulante ärztliche Behandlungen. Die Krankenkassen haben die Auswahl bei bestimmten Tarifen für Ihre Mitglieder selbst zu entscheiden. Zum Beispiel in den Tarifen Selbstbehalt, Beitragsrückerstattungen, variable Kostenerstattung und spezielle Arzneimittel (siehe Tabelle unten). Hier können einzelne Mitglieder einer Krankenversicherung selbst entscheiden, welche Krankenkasse sich für Sie lohnt. Versicherte können mit den neuen Tarifen der Krankenversicherung kräftig sparen, falls Sie Gesund bleiben und keine Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Wie viel ein Versicherungsnehmer an Bonuszahlungen erhält liegt ganz allein an der Auswahl der Krankenversicherung. Die Höhe der Bonuszahlungen kann sich auf mehr als 600€ im Jahr belaufen, meistens in Kombination mit Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung.

Rückerstattung gibt’s bei diesen Krankenversicherungen / Krankenkassen:

Krankenkassen bzw. Krankenversicherungen Selbstbehalt (max. SB/Vorteil in €) Beitragsrückerstattung (max. Vorteil in Euro) variable Kostenerstattung spezielle Arzneimittel weitere Tarife
bundesweit geöffnet
Techniker Krankenkasse 960/600 1 MB ja ja ja
Barmer Ersatzkasse 45%*/500 200 ja ja ja
IKK Hamburg 900/600 583,20 nein ja nein
Vereinigte IKK 680/600 1,5 MB nein ja nein
regional geöffnet
AOK Brandenburg 720/600 - ja ja ja
BKK exklusiv 750/600 1 MB ja nein ja
AOK Rheinland/Hamburg 720/600 - ja ja ja
IKK Niedersachsen 600/600 600 nein ja nein
MB = Monatsbeitrag; JB = Jahresbeitrag; SB = Selbsterhalt; *aller ambulanten Kosten

Quelle: FOCUS-Money 49/2008, Deutschlands größter Krankenkassen Vergleich

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