Kündigung in der PKV oder GKV

Man unterscheidet zwischen einer ordentlichen und ausserordentlichen Kündigung, sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung.
Kündigung durch den Versicherungsnehmer
Ordentliche Kündigung
Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit 3 Monate vor Ablauf eines Versicherungsjahres zu kündigen. Dies würde man als ordentliche Kündigung bezeichnen, jedoch gilt dieses Recht auch für die Versicherungen.
Außerordentliche Kündigung
Das Recht außerordentlich zu kündigen besteht dann, wenn man entweder wieder Versicherungspflichtig wird oder durch einen Statuswechsel in die private oder auch gesetzliche Krankenkasse. Weitere Gründe für die Kündigung an die Versicherung sind, wenn die Krankenkassen oder auch Versicherungen Ihre Beiträge erhöht oder Leistungen kürzt.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die Mitglieder sollten sich ganz gut überlegen für welche Krankenversicherung Sie sich entscheiden. Die Mitglieder einer Krankenversicherung verpflichten sich bei Unterzeichnung eines Vertrages zu 3 Jahren in einer Krankenkasse.
Sonderkündigungsrecht
Das Sonderkündigungsrecht üblich bei Erhöhung der Beiträge oder Fusion zweier Versicherungen ruht für 3 Jahre seit 2009. Es besteht für die Mitglieder einer Versicherung nicht mehr zu kündigen, deshalb muss eine gute Auswahl einer gesetzlichen Krankenversicherung getroffen werden. Um unnötige Überaschung zu vermeiden und die besten Leistungen und Services einer gesetzliche Krankenversicherung zu erhalten.