Private (pkv) vs gesetzliche (gkv) Versicherung für Hausfrauen

Laut dem SGB V kann nach § 10 ein Ehepartner in die Versicherung des anderen mitversichert werden. Die gesetzliche Versicherung bietet dies nicht nur für die Familienversicherung an. Um in diesen Vorteil der Krankenversicherung nutzen zu können müssen einige Vorraussetzungen vorliegen. Zum Beispiel:

  • Verdienst darf nicht mehr als 400 € betragen.
  • Der Ehepartner darf nicht in einer Versicherung versichert sein. Eine Ausnahme hier wäre eine Versicherung als Student.
  • Der Ehepartner muss seinen Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland haben, sonst entfällt der Versicherungsschutz in der Versicherung.
  • Ehepartner darf hauptberuflich keiner selbstständigen Tätigkeit nachgehen, da hier dann keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung erfolgt.
  • Beamte haben keine Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Versicherung, da hier die Versicherungspflichtgrenze überschritten wird.

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