PKV vs. GKV - private vs. gesetzliche Krankenversicherung

In Deutschland gibt es nur 2 Arten von Krankenversicherungen zum einen die gesetzliche und private Krankenversicherung. Man kann davon ausgehen das 9 von 10 Mitgliedern in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. In den privaten Krankenkassen sind 1 von 10 Mitgliedern versichert.

Geschichte der Krankenversicherung in Deutschland

Die Idee der gesetzlichen Krankenversicherung entstand durch Otto von Bismarck. Die als erste Leistung aus dem Bereich der Sozialversicherung eingeführt wurde. Das Ziel von Bismarck war es die Arbeiterschaft für den Staat zu gewinnen. Zu beginn bestand die Versicherungspflicht meist nur für die Bevölkerungsgruppe mit niedrigem Einkommen.



Geseztliche Krankenversicherung (GKV)

Die gesetzliche unterscheidet sich von der privaten Krankenkasse bzw. Krankenversicherung in folgenden punkten:
  • Der Beitragssatz wird in der gesetzlichen nach dem Einkommen festgesetzt.
  • Die Grundleistungen sind staatlich festgelegt lt. SGB V, jedoch gibt es unterschiede in Zusatzleistungen oder Rückerstattung der Kosten bei den einzelnen Versicherungen.
  • Mini-Jobber oder festangestellte sind meist Pflichtversichert.
  • In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die komplette Familie automatisch mitversichert.

Sonderregelung gibt es für Musiker, Künstler oder auch Publizisten in der Künstlersozialversicherung. Diese Form der Versicherung ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung und ermöglicht den freischaffenden Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Pflichtversicherung für die gesetzliche Krankenversicherung besteht bei folgenden Zielgruppen:
  • Angestellte unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze (Brutto: 48600 €).
  • Studenten.
  • Arbeitslose und Rentner.
  • Mitglieder der Familienversicherung.

Folgende Zielgruppen können der Pflichtversicherung nicht beitreten sofern keine vorherige Pflichtversicherung bestand:
  • Selbständige, Freiberufler und Freelancer
  • Beamte
  • Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger

Für Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber besteht die Möglichkeit seit 2005. Eine Versicherungskarte zu Abrechnungszwecken von der gewählten Krankenkasse zu erhalten, dies wird jedoch aus Steuer- und nicht Versicherungsmittel bezahlt.
Einnahmen aus Versicherungsnehmer wurden bis Ende 2008 direkt an die gesetzlichen Krankenkassen abgeführt. Jedoch werden seit dem 1. Januar 2009 die Geldleistungen der Versicherungsnehmer direkt in den Gesundheitsfond eingezahlt.

Gesundheitsfond für gesetzliche Krankenkassen

Der Gesundheitsfond dient zur Finanzierung und Stärkung des Wettbewerbs in den gesetzlichen Krankenversicherungen, welches ab dem 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist. Dies wurde jedoch am 02. Februar 2007 vom deutschen Bundestag beschlossen. Bewilligt worden ist es erst am 16. Februar 2007 vom Bundesrat.




Private Krankenversicherung (PKV)

Bei einer privaten Krankenversicherung bzw. Krankenkasse sind die Personen versichert, die nicht in der gesetzlichen Krankenkasse Pflichtversichert sind.

Dies kann aus folgenden Gründen die Ursache sein wie zum Beispiel:
  • Wenn jemand Selbständig geworden ist oder als Freiberufler arbeitet.
  • Angestellte mit einem Einkommen von über 48600€ Brutto für das Jahr 2009. (Siehe Tabelle)
  • Beamte bei denen nur ein Teil der Kosten beim Krankheitsfall abgedeckt wird.

Tabelle der Einkommensgrenze:

Jahr monatlich jährlich
2009  4 050, 00 €  48 600,- €
2008  4 012, 00 €  48 150,- €
2007  3 975, 00 €  47 700,- €
2006  3 037, 50 €  47 250,- €

Sollte diese Einkommensgrenze überschritten werden, dann besteht für Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es sollten zuvor jedoch die Vorteile wie Nachteile einer privaten Krankenversicherung vor dem Wechsel berücksichtig werden. 
Die Beitragshöhe in der privaten Krankenversicherung wird individuell von den jeweiligen Faktoren wie z. B. Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand bestimmt. Die Versicherungsnehmer werden somit automatisch in eine Tarifgruppe eingestuft, somit ermittelt sich der zu zahlende Versicherungsbetrag.
Frauen und Männer werden in der Beitragsberechnung unterschiedlich bewertet und zwar erhielten Frauen bis zum 1.Januar 2008, einen höheren Versicherungsbeitrag als Männer. Dies wurde aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) am 18.August 2006, beschlossen.

Krankenzusatzversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherungen bieten nicht die ganze Leistung an, was durch die Krankenzusatzversicherung komplett gedeckt werden soll. Die Krankenzusatzversicherung kann zusätzlich zu der Krankenversicherung abgeschlossen werden. Die Höhe der Beiträge und das Leistungsangebot können individuell selbst bestimmt werden. In den meisten Fällen ist eine Krankenzusatzversicherung nicht notwenig, durch die ständige Veränderung der Gesetze und Tarife einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Aus diesem Grund ist es immer wahrscheinlicher in der Zukunft eine Krankenzusatzversicherung abschliessen zu müssen.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Im Sozialgesetzbuch wird im wesentlichen der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt. Hier werden alle notwendigen Medizinischen Versorgungen, bis auf Rezeptgebühr und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien von allen Kassen bezahlt. Deshalb ist es meist günstiger für kinderreiche Familien.

Nicht Krankenversicherte


In Deutschland leben schätzungsweise 400 000 Personen ohne eine Krankenversicherung, diese Quelle bezieht auf den Artikel von ntv.de aus dem Jahre 2007. Webseite: http://www.n-tv.de/825161.html. Für die nicht Versicherung in einer Krankenkasse können folgende Gründe vorliegen. Zum Beispiel:
  • Arbeitslose die keine Leistung vom Staat beziehen.
  • Versicherungspflichtige die keinen Sinn sehen sich zu versichern.
  • Wohlhabende die mit Ihrem Privatvermögen haften.
  • Sozial schwache die sich eine Versicherung nicht leisten können.
  • Sparer welche die Versicherungsbeiträge als gute Sparmöglichkeit nutzen.

Seit dem Beschluss vom 26.März 2007 zur Stärkung des GKV-Wettbewerbs sind ab dem 1. April 2007 vom Gesetz her alle Personen verpflichtet sich gesetzlich oder privat zu versichern.

Private (pkv) vs gesetzliche (gkv) Krankenkasse für Beamte

Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst haben Anspruch auf Beihilfe, welches vom Arbeitgeber unterstützt wird. Der Arbeitgeber verpflichtet sich den Beamten oder Angestellten einen bestimmten Teil, der entstandenen Kosten für die zusätzliche Krankenversicherung zu übernehmen. Die Höhe der Erstattung ist jedoch in den einzelnen Ländern des Bundes unterschiedlich. Die private Krankenkasse bietet den Beamten einen Restschutz- oder Beihilfetarif an, um die Versicherungslücke für die Versicherten zu schliessen.

Private (pkv) vs. gesetzliche (gkv) Krankenkasse für Studenten

Studenten haben mehrere Möglichkeiten sich versichern zu lassen. Es gibt für Studenten deren Eltern bzw. Elternteile in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, die Möglichkeit als Familienmitglied beitragsfrei mitversichert zu werden. Hierfür müssen die Studenten einmal eingeschrieben und nicht unter 25 Jahre alt sein. Ausnahme besteht hier für Studenten die Ihren Wehrdienst oder Zivildienst abgeleistet haben. Der Zeitraum des Wehrdienstes oder Zivildienstes wird somit in der Krankenkasse verlängert.

Private vs. gesetzliche Versicherung für Angestellter

GKV-Versicherte Angestellte oder Arbeitnehmer können Ihre Versicherung dann wechseln, wenn sie länger als 3 Jahre Ihre Versicherungspflichtgrenze überschritten haben. Für alle anderen die diese Versicherungspflichtgrenze nicht überschreiten, gilt die gesetzliche Krankenversicherung (gkv).

Private versus gesetzliche Versicherung für Freiberufler

Für Freiberufler bietet sich zwei Optionen der Versicherung an. Erstens die private Versicherung mit unterschiedlichen Leistungen, die individuell an den Versicherten angepasst werden kann. Oder die gesetzliche Krankenversicherung die gut für Freiberufler ist, wenn sie noch einen Mini-Job auf 400 € Basis haben. Hier sind die Vorteile das man dann keine private Krankenversicherung mehr benötigt. Diese Art des Versicherungsschutz in einer gesetzlichen Krankenversicherung wird auch häufig von Steuerberatungen empfohlen.

Private (pkv) vs gesetzliche (gkv) Versicherung für Hausfrauen

Laut dem SGB V kann nach § 10 ein Ehepartner in die Versicherung des anderen mitversichert werden. Die gesetzliche Versicherung bietet dies nicht nur für die Familienversicherung an. Um in diesen Vorteil der Krankenversicherung nutzen zu können müssen einige Vorraussetzungen vorliegen.
Zum Beispiel:
  • Verdienst darf nicht mehr als 400 € betragen.
  • Der Ehepartner darf nicht in einer Versicherung versichert sein. Eine Ausnahme hier wäre eine Versicherung als Student.
  • Der Ehepartner muss seinen Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland haben, sonst entfällt der Versicherungsschutz in der Versicherung.
  • Ehepartner darf hauptberuflich keiner selbstständigen Tätigkeit nachgehen, da hier dann keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung erfolgt.
  • Beamte haben keine Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Versicherung, da hier die Versicherungspflichtgrenze überschritten wird.
Die private Versicherung bietet nicht diese Option der gesetzlichen Versicherung an. In der privaten Versicherung muss der Ehepartner zusätzlich Versichert werden.

Private versus gesetzliche Krankenkasse für Kinder

Die gesetzliche Krankenkasse bietet für ein Kind bzw. Kinder die beitragsfreie Mitversicherung an. Bei getrennt lebenden Elternteile besteht die freie Wahl, bei wem das Kind in eine Krankenversicherung mitversichert wird. In der privaten Krankenversicherung gibt es diese Möglichkeit nicht, hier müssen Kinder zusätzlich privat versichert werden. Jedoch kann es vorkommen das die Beiträge der privaten Krankenkasse den Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse entspricht. Hier müssen nochmals die Leistungen der privaten und der gesetzlichen Krankenkasse betrachtet werden.

Links zu private oder gesetzliche Versicherung

Allgemeine Info über Krankenversicherung
Allgemeine Information über private Krankenversicherung
Allgemeine Information über die gesetzliche Krankenversicherung

Links zu gesetzliche Krankenkassen bzw. Krankenversicherungen

DAK Krankenkasse
Barmer Krankenkasse
TK - Techniker Krankenkasse
AOK Gesundheitskasse
mhplus Krankenkasse
BIG Direkt Krankenkasse
Hamburg Münchener Krankenkasse
Gmünder ErsatzKasse Krankenkasse
SDK - Süddeutsche Krankenkenversicherung
Securvita Krankenkasse

Links zu privaten Versicherungen

Private Krankenversicherung Central
Private Krankenversicherung DKV
SDK - Süddeutsche Krankenkenversicherung

Private und gesetzliche Versicherungsvergleich der Krankenversicherungen

Versicherungsvergleich von Krankenversicherung bei www.1a-krankenversicherung.org
Vergleichen Sie mehrere Krankenversicherungen bei www.krankenversicherung.net

Private Krankenversicherung Vergleich - Versicherungsvergleich

Private Versicherungsvergleich bei www.tarifcheck24.com
Private Krankenversicherung Vergleich bei www.private-krankenversicherung.de
Vergleich von Versicherung bei www.versicherungvergleich.info

Verband der gesetzlichen Versicherungen

Gkv.info, Verband der gesetzlichen Versicherungen

Verband der privaten Versicherungen

Pkv.de, Verband der privaten Versicherungen